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Förderung zur insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung

Die Borkenkäferbekämpfung ist eine der wichtigsten Aufgaben, um flächendeckende Schäden bei der Fichte zu minimieren.

Um den Einsatz von Insektiziden möglichst zu vermeiden, fördert der Staat die schnelle Auslagerung von Schadholz.
Der Abstand zum nächsten Fichtenwald muss hierbei mindestens 500 Meter betragen.

Die Forstbetriebsgemeinschaft Mindelheim w.V. organisiert im Vereinsgebiet fast flächendeckend förderfähige Sammellagerplätze.
Sollten Sie Unterstützung bei der Abwicklung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.

Ab 3 Festmeter Schadholz können Mitglieder die Förderung über einen unserer Sammelanträge erhalten.

Zur Teilnahme benötigen wir unbedingt die ausgefüllte Beteiligtenerklärung.

Bei mehreren Eigentümern wird zusätzlich die Einverständniserklärung jedes Eigentümers benötigt.

Bitte beachten Sie unsere Hinweisblätter (Bitte sorgfältig durchlesen)

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

➢ Ihren zuständigen Revierleiter vom AELF

oder

➢ unsere Geschäftsstelle / Förster / Waldwart

Folgende förderfähigen Lagerplätze stehen für die Eigenanlieferung von Schadholz aus Waldflurstücken der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung: (Teilweise mit Lagergebühr)

  • Bad Wörishofen
  • Breitenbrunn
  • Dirlewang  (bis auf weiteres ein Übergangslagerplatz, nicht mehr am Kreisverkehr!!!;
    vor Anlieferung unbedingt mit Waldwart Willi Dorn 0160 / 7 81 53 06 Kontakt aufnehmen!!!)
  • Eppishausen
  • Ettringen
  • Kammlach
  • Loppenhausen
  • Mörgen
  • Rammingen
  • Oberrieden
  • Olgishofen
  • Schlingen
  • Schöneberg
  • Siebnach
  • Unterrieden
  • Warmisried
  • Wiedergeltingen
  • Zaisertshofen

Wegfall der umsatzsteuerlichen Pauschalierung für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe

Land- und Forstwirte müssen ab 01.01.2022 die Ust-Regelsteuersätze mit 19% und 7% an das Finanzamt abführen, wenn im Vorjahr (2021) die Umsatzgrenze von 600.000,00 € überschritten wurde. In diesem Fall ist die sog. "Pauschalierung gem. § 24 UStG" nicht mehr zulässig!
Maßgebend ist der "konsolidierte" Gesamtumsatz aller Tätigkeiten (z. B. Landwirtschaft, Gewerbe wie PV-Anlage oder Biogasanlage desselben Unternehmers)
Deshalb können auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung "herausfallen".
Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem steuerlichen Berater ob der Wegfall der Pauschalierung in Ihrem Fall zu prüfen ist.
Sollte ein Wechsel von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung ab 01.01.2022 in Kraft treten, muss uns die Änderung rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Holzgutschriften korrekt erstellt werden können. Bei nachträglicher Änderung müssen wir aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 30€ je Gutschrift berechnen.

Förderung

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Waldschäden und des Holzpreisverfalls haben die Bundesrepublik und das Bundesland Bayern eine umfangreiche Förderung für die Waldbesitzer auf den Weg gebracht. Darin werden aktuell die Wiederaufforstung und das Sturmholz auf lukraktive Weise gefördert. Zu den Vorschriften können Sie sich auf der Internetseite der Bayerischen Forstverwaltung oder den zuständigen Förstern des AELF Mindelheim informieren. Beachten Sie hierbei, dass Sie sich frühzeitig mit der Forstverwaltung in Verbindung setzen, um die Rahmenbedingungen Ihres konkreten Falles zu besprechen und keine Fristen zu verpassen.

Sichere Baumfällung im 5-Minuten-Film

Was bereite ich mich auf das Fällen eines Baumes vor? Wie erfolgt die Baumbeurteilung? Warum ist die Rückweiche so wichtig für die Sicherheit des Motorsägenführers? Diese und weitere Fragen beantwortet der fünfminütige Film „Prävention beim Baumfällen“ prägnant und anschaulich. Darin werden – angefangen bei den ersten Schritten der Arbeitsvorbereitung bis hin zur fachgerechten Fällung – die Grundlagen der Arbeitssicherheit dargestellt und auch neuere und bereits praxisbewährte Präventionsmaßnahmen aufgezeigt:

(Quelle: http://www.svlfg.de/)

Motorsägengrundkurse

Ausgangslage:

Motorsägenkurs

Der Bay. Staatsforstbetrieb, der Großprivatwald, etliche Gemeinden und auch private Waldbesitzer verlangen aus versicherungstechnischen Gründen von Brennholzselbstwerbern einen sogenannten Motorsägenführerschein. Mit diesem Führerschein wird dem Inhaber die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang bescheinigt.

Die Forstbetriebsgemeinschaft Mindelheim bietet seit Januar 2009 solche Motorsägenkurse für Brennholzselbstwerber an.

Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre!

Lehrinhalte:

  • Vermittlung von Kenntnissen der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen
  • Schneid- und Fälltechnik in Theorie und Praxis
  • Fachgerechtes Zufallbringen hängen gebliebener Bäume
  • Erwerb von grundlegenden Fertigkeiten durch eigenes Üben

Motorsägenkurs

Lehrgangsdauer:

  • 1 Abendveranstaltung, ca. 3 Std. für den theoretischen Teil
  • 1 ganzer Tag, ca. 8 Std. für den praktischen Teil im Wald

Gruppengröße:

  • maximal 4 Gruppen mit max. 6 Teilnehmern pro Praxisausbilder
  • Teilnehmerzahl pro Kurs auf 24 Personen beschränkt

Termine:

aktuelle Termine werden bekannt gegeben!

 

 

 

Aktuelles

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